Politische Erwachsenenbildung im Jahr der Jubiläen

Videoaufzeichnung der Vortragsreihe 2020

Eine Vortragsreihe der Österreichischen Gesellschaft für Politische Bildung (ÖGPB) in Kooperation mit dem Depot und der Hauptbücherei Wien

Heuer werden in Österreich gleich mehrere Jubiläen von Ereignissen begangen, die für die Republik Österreich historische Relevanz haben: Vor 100 Jahren trat die Bundesverfassung in Kraft, zum 75. Mal jährt sich die Befreiung vom Nationalsozialismus, vor 65 Jahren wurde der Staatsvertrag unterzeichnet, und vor 25 Jahren trat Österreich der Europäischen Union bei. Im Rahmen der Vortragsreihe werden jeweils besondere Aspekte der zeitgeschichtlichen Jubiläen herausgegriffen und aus der Perspektive der politischen Erwachsenenbildung näher beleuchtet:

Zum 100. „Geburtstag“ der Verfassung lohnt sich ein Blick sowohl auf das historische wie auch auf das rezente Verhältnis von Politik und Recht. Dabei wird der Frage nachgegangen, inwieweit die weitverbreitete Annahme wirklich stimmt: dass nämlich die – maßgeblich von Hans Kelsen mitgestaltete – Verfassung der Ersten Republik nur durch das kurze Intermezzo des NS-Regimes unterbrochen worden sei, um dann in der Zweiten Republik wieder fortzubestehen.

Im Mittelpunkt des Vortrags zur Befreiung vom Nationalsozialismus vor 75 Jahren steht der Umgang der politischen Akteure mit dem „Opfermythos“ in diesem Zeitraum sowie allgemein die Erinnerungs- und Gedenkkultur in der Gegenwart.

Der Staatsvertrag mag für viele zunächst den geflügelten Satz „Österreich ist frei!“ in Erinnerung rufen; als Gradmesser für die Reife der Demokratie in einem Land spielt nach wie vor die Lage der Minderheiten eine zentrale Rolle, und hier kommt der Artikel 7 jenes 1955 unterzeichneten Staatsvertrags ins Spiel. Kontextualisierung und Umsetzung dieses Regelwerks, das – ursprünglich – die Rechte der slowenischen und kroatischen Minderheiten verbriefen sollte, sind auch 65 Jahre danach aktuelle Themen und werden in einem der Vorträge beleuchtet.

Der vierte Vortrag wiederum wird sich, 25 Jahre nach dem EU-Beitritt Österreichs, der Analyse und Bestandsaufnahme der Umsetzung von jenen Richtlinien widmen, die von der Union Anfang der 2000er Jahre verabschiedet wurden und als Meilensteine in der Antidiskriminierungspolitik gelten.

In allen vier Vorträgen der Reihe werden zudem folgende Fragen von Bedeutung sein: Welche politische Rolle spielen diese historischen Ereignisse und ihre Nachwirkungen heute? Wie kann und soll politische Bildung die erwähnten Aspekte der Jubiläen adäquat vermitteln und didaktisch begleiten?

Mit „Politische Erwachsenenbildung im Jahr der Jubiläen“ setzt die ÖGPB ihre seit 2010 stattfindenden jährlichen Vortragsreihen zur politischen Erwachsenenbildung auch 2020 fort. Neben dem langjährigen Kooperationspartner Depot ist die Hauptbücherei Wien heuer zum ersten Mal kooperierende Organisation. In den beiden Häusern finden von Oktober bis Dezember 2020 vier Vorträge statt.


Mi., 7. Oktober 2020, 19:00 Uhr, Hauptbücherei Wien

Günther Sandner:
Ein „Staat, den keiner wollte“: Die Erste Republik in der Zweiten Republik

Das Bundes-Verfassungsgesetz 1920 (i. d. F. von 1929) stellt eine von vielen Kontinuitäten zwischen der Ersten und der Zweiten Republik Österreichs dar. In den Jahrzehnten nach 1945 wurden aber vor allem die Differenzen zwischen den beiden Republiken betont. Weltanschauliche Polarisierung, ökonomische Krisen, Gewalt und politischer Konflikt standen gegen Wohlstand, Stabilität und sozialpartnerschaftlichen Konsens.

Die Erste Republik erscheint zum Teil auch heute noch als Negativfolie der vermeintlichen Erfolgsgeschichte der Zweiten Republik, die ihre Stärke ja gerade daraus bezog, aus den Fehlern und dem Scheitern ihrer Vorgängerin gelernt zu haben. Damit waren weitreichende vergangenheitspolitische Konsequenzen verbunden, die von der Idealisierung der Monarchie über die Ausblendung der demokratischen und sozialen Aufbauleistungen nach 1918 bis hin zur Hochstilisierung der Zweiten Republik zur „Insel der Seligen“ reichen. Eine kritische Differenzierung scheint geboten.

Dr. Günther Sandner, Research Fellow am Institut Wiener Kreis, Lehrbeauftragter an der Universität Wien und an der Sozialakademie der Arbeiterkammer Wien.


Mi., 11. November 2020, 19:00 Uhr, online

Sandra Konstatzky:
Meilensteine in der Gleichbehandlung

Seit dem EU-Beitritt Österreichs gelten die einschlägigen Gleichbehandlungsrichtlinien. Im Jahr 2000 erweiterte sich das Spektrum über das Geschlecht hinaus. Heute gilt in den Mitgliedsstaaten ein umfassendes Diskriminierungsverbot auch hinsichtlich ethnischer Zugehörigkeit, Religion und Weltanschauung, Alter, sexueller Orientierung und Behinderung. Im Jahr 2000 wurde auch die Notwendigkeit von Gleichbehandlungsstellen erwähnt. Die Gleichbehandlungsanwaltschaft stellt heute eine wesentliche Institution im Kampf gegen Diskriminierung und für die Förderung von Gleichstellung dar. 

Mag.a Sandra Konstatzky, Juristin, Leiterin der Gleichbehandlungsanwaltschaft.


Vladimir Wakounig:
Staatsvertrag zwischen Angebot und Nachfrage

Beim Österreichischen Staatsvertrag von 1955 denken wohl sehr viele Burgenland-Kroat*innen und Kärntner Slowen*innen an den Artikel 7.  Es geht um den Teil des Vertrages, der sich den Mindestbedürfnissen der kroatischen und slowenischen Minderheiten nach Schule sowie Amts- und Gerichtssprache zuwendet. Im Zentrum steht die Forderung nach topographischen Aufschriften. Dieser Punkt war auch der Grund für die Weigerung vieler österreichischer Regierungen, den Forderungen des Staatsvertrages nachzukommen. Es ist der Beharrlichkeit einzelner Minderheitenangehöriger zu verdanken, dass Teile des Artikels 7 umgesetzt wurden.

Dr. Vladimir Wakounig, Bildungswissenschaftler, Universität Klagenfurt/Celovec.


Mi., 9. Dezember 2020, 19:00 Uhr

Margit Reiter:
Deutungskämpfe. Parteien und (NS-)Vergangenheit

1945 wollten die ehemaligen politischen Gegner den demokratischen Wiederaufbau in Angriff nehmen. Die Opferthese wurde zum Gründungsmythos und master narrative der Zweiten Republik. Doch bald setzte ein Wettlauf um die Wählerstimmen der ehemaligen Nationalsozialist*innen (und ihrer Angehörigen) ein. Nicht wenige von ihnen fanden in ÖVP und SPÖ ihre politische Heimat; ihr eigentliches Sammelbecken war aber der Verband der Unabhängigen (VdU) und die Nachfolgepartei FPÖ. Mit der Haltung der Nachkriegsparteien zum NS, Austrofaschismus und zu „Ehemaligen“ gingen und gehen (Beispiel: FPÖ-„Historikerbericht“) Deutungskämpfe einher.

Dr.in Margit Reiter, Professorin für Zeitgeschichte an der Universität Salzburg.

zurück

Diese Website verwendet Cookies. Indem Sie weiter auf dieser Website navigieren, ohne die Cookie-Einstellungen Ihres Internet Browsers zu ändern, stimmen Sie unserer Verwendung von Cookies zu.