Schwerpunktthemen

der Projektausschreibung 2008

 

(A) „Wählen ab 60!“ – Politische Bildung für ältere Menschen

Aktives, selbstgesteuertes Lernen während des gesamten Lebens stärkt die Partizipation am sozialen, politischen, ökonomischen und kulturellen Leben. Die besonderen Bedürfnisse und Interessen älterer Menschen verlangen zielgruppenorientierte Bildungsangebote, die Lebenswelten und Lernverhalten berücksichtigen. Die ÖGPB fördert Projekte der politischen Bildung, die sich speziell an ältere Menschen richten, den Dialog der Generationen fördern und sich mit Methoden politischen Lernens älterer Menschen beschäftigen.


(B) Zeitgeschichte und Politische Bildung

Die Vermittlung von Zeitgeschichte ist in der Erwachsenenbildung von besonderer Bedeutung für das Verständnis von Politik und Gesellschaft. Die Ära „1968“ rückt 2008 in den Mittelpunkt der Aufmerksamkeit. Einerseits aufgrund der Auseinandersetzung der „damaligen Jungen“ mit den „Ehemaligen“ von 1938, andererseits aber als Zeit der Demokratisierung der Gesellschaft und des Infragestellens staatlicher Autorität, der Wandlung der Nachkriegsära in eine moderne Gesellschaft. Projekte, die sich mit dieser Kultur des Aufbruchs beschäftigen, werden in diesem Jahr speziell gefördert.


(C) Ziviler Ungehorsam als politisches Mittel

Wenn Institutionen und Systeme Strukturen der Diskriminierung aufrecht erhalten, ist es an der Zeit, widerständige Formen politischen Handelns zu reflektieren. Erfolgreiche Beispiele dieses zivilgesellschaftlichen Engagements sind z.B. globalisierungskritische Bewegungen oder Handeln gegen die Auswirkungen des Fremdenrechts. Gefördert werden Projekte, die Kompetenzen zur Analyse von benachteiligenden Mechanismen vermitteln und zu begründetem zivilem Ungehorsam unter Berufung auf das Regelwerk der Menschen- und Grundrechte ermächtigen. Erwünscht sind Projekte, die Strategien und politische Mittel erfahrbar machen, um konstruktiv und kreativ Widerstand gegen jegliche Form von Diskriminierung leisten zu können.


(D) Gleichbehandlung: Information über die Rechtslage

Nach dem „Amsterdamer Vertrag“ 1997 leitete die EU eine weit reichende Antidiskriminierungspolitik ein, die für alle Mitgliedstaaten verbindlich sein sollte. Daher gibt es in Österreich seit dem Jahr 2004 eine Reihe von Gesetzen auf Bundes- und Landesebene, die Diskriminierung aufgrund von Gender, ethnischer Zugehörigkeit, Behinderung, Religion und Weltanschauung sowie sexueller Orientierung verbieten und unter Strafe stellen. Diese Rechtslage ist jedoch nur Wenigen bekannt. Die Kenntnis des Gesetzes (seitens potenziell Diskriminierter ebenso wie potenziell Diskriminierender) bewirkt aber zumeist eine Abnahme von Diskriminierung. Gefördert werden daher Projekte, die durch didaktisch innovative Veranstaltungen über das Gleichbehandlungsrecht in Österreich (und in der EU) die Öffentlichkeit informieren und eine breite Diskussion darüber ermöglichen, wie diese Gesetze mit Leben erfüllt werden können.


(E) Terror angesichts der Globalisierung

Spätestens seit dem 11. September 2001 steht Terror wieder auf der Tagesordnung westlicher Gesellschaften. Aufgrund seiner angeblich „religiös motivierten“ aktuellen Spielart gerät es leicht in Vergessenheit, dass Terror als „politische Waffe“ kein in diesen Breitengraden unbekanntes oder längst abgeschlossen geglaubtes Kapitel ist. Und dass die sozialen, historischen, wirtschaftlichen Gründe, die den Terror in jüngerer Zeit wieder hervorriefen, derzeit weniger Beachtung finden als die kulturellen Motive. Indessen spielt Globalität dabei ebenso eine Rolle wie historische und soziale Entwicklungsprozesse. Projekte, die den Terror in seiner Komplexität zur öffentlichen Diskussion stellen, werden in diesem Jahr gefördert.

zurück

Diese Website verwendet Cookies. Indem Sie weiter auf dieser Website navigieren, ohne die Cookie-Einstellungen Ihres Internet Browsers zu ändern, stimmen Sie unserer Verwendung von Cookies zu.