Ausschreibung
ACHTUNG! Ab 2021 sind für die jährliche Ausschreibung neue Termine und Fristen zu beachten:
- Einreichfrist: 15. Jänner bis 15. März des Ausschreibungsjahres
- Durchführungszeitraum: 1. Juli des Ausschreibungsjahres bis 31. August des Folgejahres
- Vergabeverständigung: Mitte Mai des Ausschreibungsjahres
- Auszahlung der Fördermittel: Dezember des Ausschreibungsjahres
- Abrechnungen und Berichte: innerhalb von 3 Monaten nach Projektabschluss bzw. bis spätestens 30. September des Folgejahres der Ausschreibung
Informationen zur Projekteinreichung 2021 hinsichtlich der Corona-Situation:
Natürlich haben wir Verständnis, dass aufgrund der derzeitigen Beschränkungen manche Angaben zum Projektvorhaben einstweilen nur vage gemacht und erst zu einem späteren Zeitpunkt konkretisiert werden können.
Informationen zur Ausschreibung 2019 und 2020 hinsichtlich der Corona-Situation:
Obwohl derzeit ein Großteil der geförderten Projekte nicht in der ursprünglich geplanten Form stattfinden kann, empfehlen wir, die geplanten Veranstaltungen in adaptierter Form durchzuführen. Es bietet sich die Möglichkeit, diese online abzuhalten und damit evt. sogar einem breiteren Publikum zugänglich zu machen. Wenn Veranstaltungen verschoben werden müssen, bieten wir die Möglichkeit einer Fristverlängerung. Wir ersuchen jedoch in beiden Fällen um kurze Mitteilung per Mail an vukovich@politischebildung.at, da geplante Änderungen vor Durchführung der Veranstaltungen immer mit der ÖGPB akkordiert sein müssen.
Für den Fall, dass ein Projekt oder Teile davon ersatzlos abgesagt werden müssen, bitten wir ebenfalls um zeitnahe Rückmeldung. Eine Teilnahme an der Ausschreibung 2021 ist natürlich dennoch möglich.
Die Österreichische Gesellschaft für Politische Bildung (ÖGPB) ist eine Einrichtung zur Förderung von Projekten der politischen Erwachsenenbildung. Gefördert werden Bildungsmaßnahmen bis zu einem Betrag von max. EUR 4.500,- und zwar nur in jenen Bundesländern, die Mitglied der Österreichischen Gesellschaft für Politische Bildung sind (Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol und Vorarlberg). Die Mittel stellen die Mitgliedsbundesländer und das BMBWF zu gleichen Teilen für die Projektförderung zur Verfügung. Über die Projektvergabe entscheidet der Vorstand der Österreichischen Gesellschaft für Politische Bildung bis Mitte Mai nach eingehender Prüfung der Projektanträge. Die Verständigung der Antragsteller*innen erfolgt per Brief.