Häufig gestellte Fragen

Einreichberechtigt sind nur juristische Personen – in erster Linie werden Projekte von (gemeinnützigen) Institutionen und Vereinen der Erwachsenenbildung gefördert. Diese müssen einen gültigen Eintrag im Vereinsregister und einen Bildungsauftrag als Vereinszweck in den Statuten vorweisen.

Grundvoraussetzung für eine Förderung ist eine Projektbeschreibung, die ein politisches Bildungsvorhaben erkennen lässt (siehe Ausführungen dazu im Leitfaden).

Das Projekt muss an Erwachsene gerichtet sein. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Veranstaltungen im Rahmen der außerschulischen Jugendarbeit gefördert werden.

Primär gefördert werden öffentliche Veranstaltungen in unterschiedlichen Formaten. Diese können sich an die Allgemeinheit richten oder für spezifische Zielgruppen ausgeschrieben und beworben werden.

Aufgrund der föderalen Vergabepraxis müssen die Durchführungsorte der Veranstaltungen in jenem Bundesland liegen, wo die Institution Ihren Vereins-/Sitz hat.

Bei Unsicherheit können Sie gerne telefonisch oder per Mail Kontakt zu uns aufnehmen.

Ihre Projekte können Sie auf der Seite Ausschreibung von 15. Jänner bis 15. März des Ausschreibungsjahres einreichen. Wenn Sie noch keinen Zugang zu unserem Portal haben, ist zuvor eine Registrierung erforderlich.

Zugangsdaten aus den Jahren vor 2019 können nicht mehr verwendet werden. Aufgrund der Datenschutz Grundverordnung bestand die Notwendigkeit, unsere Benutzerdatenbank zu konsolidieren. Es gibt seit Anfang 2019 nur mehr einen Zugang pro Person, die Anmeldung erfolgt über die E-Mail Adresse, mit der die Registrierung vorgenommen wurde.

Jeder Projektantrag ist einer Mailadresse (Projektleitung) zugeordnet. Bei einem Personalwechsel ersuchen wir die neue Ansprechperson um eine Neuregistrierung, damit wir die entsprechenden Projekte neu zuweisen können.

Sollten Sie Ihr Passwort vergessen, fordern Sie auf der Seite Passwort vergessen unter Angabe jener E-Mail Adresse, mit der Sie in unserem System registriert sind, ein neues Passwort an.

Alle zur Verfügung stehenden Fördermittel werden einmal jährlich im Rahmen unserer Ausschreibung vergeben. Die Einreichfrist läuft jedes Jahr vom 15. Jänner bis zum 15. März. Außerhalb dieser Zeitspanne können Sie keinen Antrag stellen.

Die Vergabeverständigungen werden per Post an die im Antrag aufgeführte Adresse versandt. Normalerweise passiert dies bis Ende Mai. Falls Sie keinen Brief erhalten sollten, melden Sie sich bitte bei uns, und wir lassen Ihnen einen Scan zukommen. Zudem sollten Sie sich mit Ihren Zugangsdaten auf unserer Website anmelden und unter „Projektförderung“ im Untermenü „Adressdaten“ die Angaben zu Ihrer Institution überprüfen, diese bei Bedarf korrigieren und die Änderungen speichern.

Die zugesagten Fördermittel werden im Normalfall Mitte November des Ausschreibungsjahres per Einmalüberweisung an die im Antrag angegebene IBAN / Bankverbindung ausgezahlt. Die Überweisung erfolgt unabhängig vom Durchführungstermin Ihres Projekts gleichzeitig an alle Fördernehmer*innen.

Änderungen müssen per Mail unter Angabe der Projektnummer und einer Begründung vor Durchführung kommuniziert (und teilweise) bewilligt werden.

Bei Terminverschiebungen innerhalb des Durchführungszeitraums müssen Sie nur eine Korrektur des entsprechenden Eintrags im Veranstaltungskalender auf unserer Website veranlassen. Bei darüberhinausgehenden Terminverschiebungen muss zuerst um Fristverlängerung angesucht werden.

Eine Anpassung des Projektumfangs ist manchmal, beispielsweise auf Grund einer geringeren Fördersumme, notwendig. Wir ersuchen um entsprechende Darstellung im Projektbericht.

Inhaltliche Änderungen müssen umgehend mit einer Begründung mitgeteilt und von der ÖGPB bewilligt werden.

Eine Änderung der Referent*innen bei inhaltlich gleichem Thema muss nicht mitgeteilt werden, jedoch nachvollziehbar im Berichtformular dargestellt sein.

Eine Änderung der Projektleitung muss umgehend unter Angabe der neuen Kontaktdaten bekanntgegeben werden.

Kostenänderungen müssen mitgeteilt und bewilligt werden. Bitte erwähnen Sie diese auch in Ihrem Bericht, sobald das Projekt abgeschlossen ist.

Eine Fristverlängerung des Durchführungs- und Abrechnungszeitraumes ist möglich, wenn es gute Gründe gibt. Schicken Sie bitte ein Mail mit entsprechender Begründung an Daria Vukovich (vukovich@politischebildung.at). Sollten Sie erneut mehr Zeit benötigen, ersuchen wir um erneute Mitteilung vor Ablauf dieser Frist. Bis Fristende müssen die vollständigen Unterlagen für den Verwendungsnachweis eingegangen sein. Nach Fristablauf werden keine Unterlagen mehr akzeptiert.

Bei einer Absage geben Sie uns bitte schnellstmöglich schriftlich Bescheid und begründen Sie diese. Wenn kein Ersatztermin möglich ist und die Fördermittel bereits überwiesen worden sind, erhalten Sie dann eine Rückzahlungsaufforderung.

Wenn es auch mit einer Fristverlängerung definitiv nicht möglich ist, das Projekt komplett durchzuführen, ist das der Förderstelle bekannt zu geben und der Verwendungsnachweis über den durchgeführten Teil des Projektes zu erbringen. Die ÖGPB nimmt nach Eingang der Unterlagen die Abrechnungskontrolle vor, stellt die endgültige Abrechnungsdifferenz fest und schickt gegebenenfalls eine Aufforderung zur Teilrückzahlung.

Der obligatorische Projektbericht ist im dafür vorgesehenen Online-Formular auszufüllen und einzureichen.

Zum Online-Berichtformular kommen Sie, indem Sie sich auf der Seite Abrechnung und Bericht anmelden. Sie finden dort die geförderten Projekte nach Jahren gegliedert. Beim betreffenden Projekt können Sie das Berichtformular befüllen bzw. einen begonnenen Bericht vervollständigen.

Wir benötigen jedenfalls auch den Ausdruck des Projektberichts, rechtsgültig von dem/der Vertretungsbefugten unterfertigt, zusammen mit der Abrechnung per Post oder per Mail.

Bitte achten Sie auf eine fristgerechte und vollständige Übermittlung des Verwendungsnachweises (Abrechnungsunterlagen, unterschriebener Projektbericht, Förderlogo/-vermerk), da sonst keine Abrechnungskontrolle möglich ist.

Gescannte Unterlagen per Mail können ab dem Jahr 2024 anerkannt werden, sofern bestimmte Kriterien erfüllt sind. Aufgrund unserer Förderkriterien können nur die Originalunterlagen aus der Buchhaltung des*der Fördernehmers*in anerkannt werden.

Verpflegungskosten können in der Regel nicht abgerechnet werden. In Ausnahmefällen, wenn die Verpflegung nachweislich als projektrelevant eingestuft werden kann, ist dies jedoch möglich.

Der Verwendungsnachweis ist pro Projekt einmalig in einem Mail an vukovich@politischebildung.at zu übermitteln (insgesamt max. 20 MB), wobei die Unterlagen gesammelt in fünf PDF-Dateien mit folgenden Bezeichnungen zu senden sind:

1_Projektbericht_Projektnummer_Jahr
2_Abrechnungsformular_Projektnummer_Jahr
3_Originalbelege_Projektnummer_Jahr
4_Zahlungsnachweise_Projektnummer_Jahr
5_Logonachweis_Projektnummer_Jahr

Die Projektnummer (inkl. Jahreszahl) entnehmen Sie bitte dem Zusagebrief. Als Dateiformat wird ausschließlich PDF anerkannt.

Der Projektbericht muss von der/dem Vertretungsbefugten (z. B. Geschäftsführung) rechtsgültig unterfertigt sein (idealerweise mit ID Austria).

Das Abrechnungsformular können Sie nach dem Login auf der ÖGPB-Website als Excel-Datei downloaden – bitte nach dem Befüllen ebenfalls als PDF abspeichern.

Die Originalbelege sind in der Reihenfolge ihrer Auflistung auf dem Abrechnungsformular zu scannen bzw. die bereits vorhandenen PDFs in eine einzige Gesamtdatei zusammenzufügen. Unvollständige oder schlecht lesbare Dokumente werden nicht anerkannt.

Die Erfordernisse für die Belege sind unverändert. Die Ausgaben, die mit der ÖGPB abgerechnet werden sollen, müssen der Widmung, d.h. den Angaben im Projektantrag (Punkt III.6) und etwaigen Auflagen im Zusagebrief, entsprechen.

Die Zahlungsnachweise zu allen übermittelten Originalbelegen sind ebenfalls geordnet in einer einzigen Gesamtdatei als PDF zu übermitteln.

Der Nachweis für die Verwendung des ÖGPB-Förderlogos bzw. -vermerks sollte für die Bewerbung aller geförderten Veranstaltungen erbracht werden. Wenn die Bewerbung mit der ÖGPB abgerechnet werden soll, müssen zu diesen Kosten jedenfalls Exemplare des Werbematerials mit dem Logo zur Verfügung gestellt werden.

Detaillierte Beschreibungen sind im aktuellen Leitfaden für Projekteinreichungen zu finden. Bei Unklarheiten steht Ihnen Daria Vukovich (vukovich@politischebildung.at) zur Verfügung.

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